Fotocredit richtig angeben: Warum der Bildnachweis laut Urheberrecht Pflicht ist

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Wir sehen sie überall – Bilder auf Webseiten, Social Media, in Broschüren oder Blogbeiträgen. Doch so alltäglich wie der Umgang mit Fotos heute ist, so häufig wird dabei ein zentraler Punkt übersehen: der korrekte Bildnachweis, auch bekannt als Fotocredit.

Wer Bilder verwendet, sollte auch bereit sein, deren Urheber:innen zu nennen. Nicht nur, weil es das Gesetz verlangt, sondern weil es respektvoll, professionell und fair ist. Denn: Gute Bilder entstehen nicht „einfach so“. Sie sind das Resultat von Know-how, Erfahrung und Kreativität – und genau das gehört sichtbar gemacht.

Viele Nutzer:innen stellen sich die Frage: „Muss ich wirklich den Fotografen nennen?“ – Die kurze Antwort: Ja. Die lange Antwort? Die gibt’s hier.

Was ist ein Fotocredit überhaupt?

Ein Fotocredit ist die Nennung des Urhebers oder der Urheberin eines Fotos – also in den meisten Fällen des Fotografen oder der Fotografin. Diese Angabe erfolgt entweder direkt unter dem Bild, im Impressum oder in einem separaten Bildquellenverzeichnis.

Typische Formate sind zum Beispiel:

  • „Foto: Max Mustermann“

  • „Bild: Unsplash / Jane Doe“

  • „Bildquelle: www.maxfoto.ch“

Der Fotocredit ist nicht nur höflich – er ist gesetzlich vorgeschrieben.

Das Urheberrecht: Schutz für kreative Arbeit

Sobald ein Foto geschossen wird, greift automatisch das Urheberrecht – auch ohne Registrierung. Dieses Recht schützt die kreative Leistung der Fotografin oder des Fotografen.

In Deutschland ist das in § 13 UrhG geregelt. Dort heißt es sinngemäß: Der Urheber hat das Recht, als solcher benannt zu werden, wenn sein Werk veröffentlicht oder verwendet wird.

Das gilt übrigens auch in der Schweiz und in Österreich – dort wird ebenfalls der Name des Urhebers als Bestandteil des Persönlichkeitsrechts geschützt.

Warum der Bildnachweis gesetzlich verpflichtend ist

Der Fotocredit ist kein „Kann“, sondern ein „Muss“. Wer ein Bild ohne Nennung des Urhebers verwendet, verletzt das Urheberrecht – auch wenn das Bild kostenlos oder mit Lizenz zur Verfügung gestellt wurde.

Die rechtlichen Konsequenzen:

  • Abmahnungen von Anwälten

  • Schadensersatzforderungen (teils mehrere hundert Euro pro Bild)

  • Verlust des Nutzungsrechts – das Bild darf gar nicht verwendet werden

  • Imageschaden bei öffentlichen Projekten

Warum tun sich so viele schwer, den Fotografen zu nennen?

Tatsächlich erleben viele Fotograf:innen, dass ihre Namen nicht oder nur verkürzt genannt werden. Manchmal steht da nur ein kleines „zvg“ – was für „zur Verfügung gestellt“ steht. Das ist nicht zulässig und wirkt zudem wenig professionell.

Mögliche Gründe:

  • Unwissenheit: Viele wissen einfach nicht, dass der Credit Pflicht ist.

  • Faulheit oder Bequemlichkeit: Man will keinen extra Text unter dem Bild haben.

  • Angst, Aufmerksamkeit zu teilen: Einige glauben, der Fotograf könnte zu sehr in den Vordergrund rücken.

  • Geringe Wertschätzung: Leider wird Fotografie oft als „Nebenprodukt“ gesehen – statt als eigenständige kreative Leistung.

  • „zvg“ statt Credit: Diese Abkürzung wird häufig genutzt, ist aber keine korrekte Quellenangabe – und signalisiert eher, dass man den Fotografen anonymisieren will.

Dabei ist es genau umgekehrt: Einen professionellen Partner zu nennen, zeigt Stärke, Kooperation und Respekt. Wer seine Dienstleister sichtbar macht, kommuniziert Qualität und Vertrauen.

So gibst du Fotocredits korrekt an

Damit du auf der sicheren Seite bist, hier einige Tipps:

  1. Immer den vollständigen Namen des Urhebers angeben
    z.B. „Foto: Anna Musterfotografin“

  2. Lizenzbedingungen beachten
    Manche Fotograf:innen oder Plattformen wünschen spezifische Angaben (z.?B. Link zur Website)

  3. Keine Abkürzungen wie „zvg“ verwenden
    Diese erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen und entwerten die Arbeit

  4. Bei Social Media: Markieren statt vergessen
    In Bildbeschreibungen oder Bildunterschriften z.B. „@annamuster“

Was gilt bei kostenlosen Bildern von Plattformen wie Unsplash oder Pexels?

Auch hier gilt: Ein Fotocredit ist empfohlen – selbst wenn nicht verpflichtend.
Plattformen wie Unsplash erlauben zwar die Nutzung ohne Nennung, aber: Wer Credits gibt, zeigt Professionalität und unterstützt kreative Arbeit.

Empfohlene Angabe:
„Foto: John Doe via Unsplash“

Checkliste: Fotocredits korrekt angeben

  • Namen des Fotografen/der Fotografin recherchiert?

  • Lizenz geprüft?

  • Name oder Plattform unter dem Bild angegeben?

  • Keine Abkürzungen wie „zvg“ verwendet?

  • Bei Social Media auch im Text oder in der Bildbeschreibung erwähnt?

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