Fotocredit richtig angeben: Warum der Bildnachweis laut Urheberrecht Pflicht ist

by Roman Beer
Fotocredit angeben - Blog Post

Ein Fotocredit ist die Nennung der Person, die ein Foto aufgenommen hat – zum Beispiel „Foto: Roman Beer“. Er weist die Urheberschaft am Bild aus und ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich verankert. Wer ein fremdes Foto veröffentlicht, muss den Urheber grundsätzlich nennen.

Klingt einfach. In der Praxis sehe ich trotzdem regelmässig, wie meine Bilder ohne jeden Hinweis auf einer Firmenwebsite landen – manchmal sogar bei Kunden, die das Shooting selbst bezahlt haben. Meistens steckt keine böse Absicht dahinter, sondern schlicht Unsicherheit: Wann muss ich jemanden nennen? Wie schreibe ich das? Und gilt das auch für die Gratisbilder von Unsplash?

Dieser Beitrag beantwortet genau diese Fragen – mit konkreten Formulierungen, einer Übersicht der gängigen Bildplattformen und einer Checkliste zum Abarbeiten.

Was ist ein Fotocredit?

Der Fotocredit – auch Bildnachweis, Bildquelle oder Urhebervermerk genannt – ist die Angabe, wer ein Foto gemacht hat. Er besteht im Minimum aus dem Namen der fotografierenden Person, oft ergänzt um die Bildagentur, die Lizenz oder eine Website.

Typische Formen:

  • Foto: Roman Beer
  • © Roman Beer
  • Bild: Roman Beer / fotografluzern.ch
  • Foto: Vorname Nachname, Lizenz CC BY 4.0

Der Fotocredit erfüllt zwei Funktionen gleichzeitig. Rechtlich erfüllt er die Pflicht zur Anerkennung der Urheberschaft. Praktisch macht er nachvollziehbar, woher ein Bild stammt – was gerade heute, wo KI-Bilder und echte Fotos nebeneinander im Feed stehen, an Bedeutung gewinnt.

Fotocredit, Bildnachweis, Copyright: die Unterschiede

Die Begriffe werden oft synonym verwendet, meinen aber nicht dasselbe:

BegriffWas gemeint ist
FotocreditDie Nennung des Urhebers direkt beim Bild oder im Impressum
BildnachweisDeutscher Sammelbegriff, meist gleichbedeutend mit Fotocredit
Copyright / ©Angloamerikanisches Konzept; das ©-Zeichen ist im deutschsprachigen Raum rechtlich nicht nötig, aber üblich und unschädlich
UrheberrechtDas Gesetz selbst – es entsteht automatisch mit der Aufnahme, ohne Registrierung
NutzungsrechtDie Erlaubnis, ein Bild zu verwenden. Getrennt vom Recht auf Nennung

Der wichtigste Punkt daraus: Nutzungsrecht und Namensnennung sind zwei verschiedene Dinge. Wer ein Bild kauft oder ein Shooting bezahlt, erwirbt das Recht, es zu verwenden – nicht automatisch das Recht, den Urheber wegzulassen.

Wann ein Fotocredit Pflicht ist – und wann nicht

Die Rechtsgrundlage ist in allen drei DACH-Ländern ähnlich.

Deutschland – § 13 UrhG: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“

Schweiz – Art. 9 Abs. 1 URG: „Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht am eigenen Werk und das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft.“

Österreich – § 20 UrhG regelt die Urheberbezeichnung vergleichbar.

Für die Schweiz kommt ein Punkt dazu, den viele noch nicht auf dem Schirm haben: Seit dem 1. April 2020 sind über Art. 2 Abs. 3bis URG auch Fotografien ohne individuellen Charakter geschützt. Der Wortlaut: „Fotografische Wiedergaben und mit einem der Fotografie ähnlichen Verfahren hergestellte Wiedergaben dreidimensionaler Objekte gelten als Werke, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben.“

Das heisst konkret: Auch das schnelle Produktfoto oder der Schnappschuss vom Firmenanlass ist geschützt. Das frühere Argument „das Bild ist doch gar nicht kreativ genug“ zieht nicht mehr. Die Schutzdauer beträgt bei solchen Fotografien 50 Jahre ab Herstellung, bei Werken mit individuellem Charakter 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Die Ausnahmen

Ein Fotocredit ist nicht in jedem Fall zwingend:

  • Vertragliche Abrede: Der Urheber kann auf die Nennung verzichten. Das muss aber vereinbart sein – Schweigen genügt nicht.
  • Eigene Fotos: Bei selbst aufgenommenen Bildern entfällt die Pflicht naturgemäss.
  • Rein privater Gebrauch: Das Familienalbum oder ein Bild in der privaten Chatgruppe fällt nicht darunter.
  • Branchenüblichkeit: In wenigen Bereichen – etwa bei Werbeanzeigen – kann die Nennung unüblich sein. Darauf würde ich mich als Verwender aber nicht verlassen.

Sobald ein Bild öffentlich zugänglich gemacht wird – Website, Social Media, Broschüre, Newsletter, Präsentation vor fremdem Publikum –, gilt die Pflicht.

Hinweis: Ich bin Fotograf, kein Jurist. Dieser Beitrag gibt den Stand nach bestem Wissen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen führt der Weg zur Anwältin.

So gibst du Fotocredits korrekt an: 6 Beispiele nach Kontext

Die richtige Form hängt vom Medium ab. Entscheidend ist immer: Der Credit muss dem Bild eindeutig zuordenbar sein.

KontextEmpfohlene PlatzierungBeispiel
Website / BlogBildunterschrift direkt unter dem BildFoto: Roman Beer
Website mit vielen BildernSammelnachweis im Impressum, wenn direkt am Bild unpraktikabelBildnachweis: Header und Team – Roman Beer, fotografluzern.ch
Print / BroschüreBildunterschrift oder ImpressumsseiteFotos S. 4–7: Roman Beer
Instagram / FacebookNennung in der Caption plus Markierung im BildFoto: @romanbeer
PräsentationKleine Zeile am Folienrand oder Quellenverzeichnis am SchlussBild: Roman Beer
Redaktioneller BeitragDirekt am Bild, Format oft von der Redaktion vorgegebenFoto: Roman Beer / Keystone

Ein Sammelnachweis im Impressum ist der pragmatische Kompromiss bei bildlastigen Seiten. Er sollte aber so präzise sein, dass klar ist, welches Bild von wem stammt. „Bilder: diverse Fotografen“ erfüllt den Zweck nicht.

Was du vermeiden solltest

  • „zvg“ oder „zur Verfügung gestellt“ – das ist kein Urhebernachweis, sondern nur eine Angabe zur Herkunft. In Schweizer Medien leider noch verbreitet.
  • Nur der Agenturname, wenn der Fotograf namentlich bekannt ist.
  • Der Credit in 6px hellgrau irgendwo im Footer, wo ihn niemand findet.
  • Kürzel oder Initialen, wenn der volle Name bekannt ist.
  • Nachträgliches Zuschneiden, das ein eingebranntes Wasserzeichen entfernt – das ist ein eigener Verstoss.

Wenn du unsicher bist, wie jemand genannt werden möchte: nachfragen. Manche Fotografinnen bevorzugen ihren Markennamen, andere den bürgerlichen Namen, wieder andere wollen einen Link.

Fotocredits auf Social Media: Instagram, LinkedIn, Facebook

Social Media ist der Ort, an dem am meisten schiefgeht – weil das Teilen so schnell geht und die Plattformen selbst kaum Struktur dafür bieten.

Instagram: Die Nennung gehört in die Caption, idealerweise am Anfang oder direkt nach dem ersten Absatz. Eine zusätzliche Markierung im Bild (Tag) ist gute Praxis, ersetzt den geschriebenen Credit aber nicht – Tags sind nicht in jeder Ansicht sichtbar. Ein Credit ausschliesslich in den Story-Stickern verschwindet nach 24 Stunden und genügt daher nicht.

LinkedIn: Hier zählt der Credit im Beitragstext. Gerade bei Business-Portraits ist das ohnehin sinnvoll – wer ein professionelles Bild verwendet, signalisiert damit auch, dass er in seinen Auftritt investiert.

Facebook: Analog zu Instagram in den Beitragstext.

Ein wichtiger Punkt für alle Plattformen: Das Teilen eines fremden Beitrags über die native Teilen-Funktion ist unproblematisch – die Urheberangabe bleibt am Originalpost hängen. Kritisch wird es, wenn du ein Bild herunterlädst und als eigenen Post neu hochlädst. Dann bist du Verwender und musst den Credit setzen.

Kostenlose Bilder: Unsplash, Pexels und Pixabay im Vergleich

Bei den grossen Gratis-Plattformen ist die Namensnennung lizenzrechtlich nicht vorgeschrieben. Das überrascht viele – und führt zur Gegenfrage, ob man sie dann überhaupt setzen sollte.

PlattformNamensnennungKommerzielle NutzungWichtigste Einschränkung
UnsplashFreiwillig, ausdrücklich erwünschtJaKein Aufbau eines konkurrierenden Bilddienstes
PexelsFreiwillig, erwünschtJaKein Verkauf unveränderter Kopien, keine Weiterverbreitung auf anderen Stockportalen
PixabayFreiwillig, erwünschtJaKein Standalone-Vertrieb ohne kreative Bearbeitung, Vorsicht bei erkennbaren Marken

Trotz der Freiwilligkeit: Ich setze den Credit auch hier. Er kostet eine Zeile, macht deine Quellen nachvollziehbar und ist ein Signal an Leserinnen und Leser, dass du sorgfältig arbeitest. Für Fotografen, die ihre Bilder gratis zur Verfügung stellen, ist Sichtbarkeit oft die einzige Gegenleistung.

Achtung bei Creative Commons: CC-Lizenzen sind eine andere Kategorie. Bei jeder CC-Lizenz mit dem Kürzel BY ist die Namensnennung verpflichtender Lizenzbestandteil. Fehlt sie, erlischt die Lizenz – und die Nutzung wird rückwirkend zur Urheberrechtsverletzung. Ein korrekter CC-Credit nennt Urheber, Titel, Lizenz und verlinkt idealerweise auf den Lizenztext.

Und noch eine Warnung, die regelmässig unterschätzt wird: Ein Bild auf einer Gratisplattform bedeutet nicht automatisch, dass alle Rechte geklärt sind. Erkennbare Personen, Marken, Logos, geschützte Gebäude – dafür brauchst du unter Umständen zusätzliche Freigaben, unabhängig von der Bildlizenz.

KI-generierte Bilder: Wer wird hier genannt?

Bei Bildern aus Midjourney, DALL·E oder Firefly gibt es keinen menschlichen Urheber im klassischen Sinn – und damit in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz und keine Nennungspflicht.

Trotzdem spricht viel für eine Angabe, und zwar aus einem anderen Grund: Transparenz. Wer KI-Bilder als echte Fotos ausgibt, riskiert Vertrauensverlust, und in bestimmten Kontexten – Journalismus, Werbung mit Produktabbildungen – kann das rechtlich relevant werden.

Bewährte Formulierungen:

  • Bild: mit KI erstellt (Midjourney)
  • Illustration: KI-generiert
  • Bild: Roman Beer, KI-bearbeitet

Der letzte Fall ist der interessanteste: Wenn du ein eigenes Foto mit generativen Werkzeugen erweiterst oder retuschierst, bleibt es dein Bild – der Hinweis auf die Bearbeitung ist trotzdem fair. Die Grenze zwischen Retusche und Neuerschaffung ist inzwischen fliessend, und wer sie offenlegt, steht auf der sicheren Seite.

Was passiert, wenn der Fotocredit fehlt

Die fehlende Urhebernennung ist ein eigenständiger Verstoss – unabhängig davon, ob du das Bild ansonsten legal verwendest.

Mögliche Folgen:

  1. Nachforderung: Der Urheber kann eine Lizenzgebühr verlangen, in der Praxis häufig mit einem Zuschlag für die unterlassene Nennung. In Deutschland ist ein Aufschlag von 100 Prozent auf das übliche Honorar verbreitet.
  2. Unterlassungserklärung: Meist verbunden mit Anwaltskosten, die den eigentlichen Bildwert deutlich übersteigen können.
  3. Auskunftspflicht: Du musst offenlegen, wo und wie lange das Bild verwendet wurde.
  4. Reputationsschaden: In der Fotografieszene spricht sich schnell herum, wer Bilder ohne Credit nutzt.

In den meisten Fällen, die ich erlebt habe, liess sich das mit einer freundlichen E-Mail und einem nachträglich gesetzten Credit erledigen. Der teure Weg beginnt dort, wo auf die erste Nachricht nicht reagiert wird.

Falls du merkst, dass auf deiner Seite Credits fehlen: nachtragen, nicht löschen und hoffen. Ein nachgereichter Bildnachweis wirkt deutlich besser als ein plötzlich verschwundenes Bild.

Ein praktischer Tipp: Credits in den Metadaten mitgeben

Wenn du selbst fotografierst und deine Bilder weitergibst, schreib den Credit direkt in die IPTC-Metadaten der Datei – Feld „Ersteller“ und „Copyright-Vermerk“. Dann reist die Information mit dem Bild mit, auch wenn die Begleitmail längst verschwunden ist.

In Lightroom lässt sich das über eine Metadaten-Vorgabe automatisieren, sodass jedes importierte Bild den Vermerk automatisch trägt. Wie du beim Export darüber hinaus die richtigen Einstellungen wählst, habe ich im Beitrag Fotos in Lightroom exportieren: Die optimalen Einstellungen beschrieben.

Für Kunden, die Bilder von mir bekommen, lege ich zusätzlich eine kurze Textdatei mit der gewünschten Credit-Schreibweise bei. Das klingt kleinlich, hat die Trefferquote aber spürbar erhöht.

Checkliste: Fotocredits in 5 Schritten

  1. Herkunft klären. Woher stammt das Bild – eigenes Foto, Auftragsproduktion, Stockportal, Gratisplattform, KI?
  2. Lizenz lesen. Steht dort etwas zur Namensnennung? Bei CC-BY ist sie zwingend, bei Unsplash, Pexels und Pixabay freiwillig.
  3. Schreibweise erfragen. Wie möchte die Urheberin genannt werden – Name, Marke, mit oder ohne Link?
  4. Sichtbar platzieren. Direkt am Bild oder in einem präzisen Sammelnachweis. Lesbar, nicht versteckt.
  5. Vor dem Publizieren prüfen. Jedes Bild auf der Seite durchgehen. Bei bestehenden Seiten einmal systematisch nachziehen.

Wer regelmässig publiziert, führt am besten eine kleine Bildliste mit Quelle, Lizenz und Credit-Text. Bei einem Website-Relaunch ist das Gold wert.

Wenn du für dein Unternehmen Bilder brauchst, bei denen die Rechtelage von Anfang an sauber geregelt ist: Bei meinen Aufträgen halte ich die Nutzungsrechte schriftlich fest, inklusive der gewünschten Credit-Schreibweise. Schreib mir, wenn du dazu Fragen hast.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Fotocredit?

Fotocredit bedeutet die Nennung der Person, die ein Foto aufgenommen hat, zum Beispiel „Foto: Roman Beer“. Der Begriff wird synonym mit Bildnachweis oder Urhebervermerk verwendet und weist aus, wem das Urheberrecht am Bild zusteht.

Ist ein Fotocredit gesetzlich Pflicht?

Ja. In Deutschland regelt das § 13 UrhG, in der Schweiz Art. 9 URG und in Österreich § 20 UrhG. Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft. Verzichtet werden kann darauf nur durch ausdrückliche Vereinbarung, nicht stillschweigend.

Muss ich bei Unsplash und Pexels einen Fotocredit angeben?

Lizenzrechtlich nein – beide Plattformen stellen die Namensnennung ausdrücklich frei, wünschen sie aber. Anders bei Creative-Commons-Lizenzen mit dem Zusatz BY: Dort ist die Nennung verpflichtender Lizenzbestandteil, und ohne sie erlischt das Nutzungsrecht.

Wo muss der Fotocredit stehen?

Idealerweise direkt beim Bild, etwa als Bildunterschrift. Bei bildlastigen Websites ist ein Sammelnachweis im Impressum zulässig, sofern klar zuordenbar bleibt, welches Bild von wem stammt. Der Credit muss lesbar und auffindbar sein.

Was kostet ein fehlender Fotocredit?

Das hängt vom Einzelfall ab. Üblich ist eine Nachlizenzierung zum marktüblichen Honorar, in Deutschland häufig mit einem Zuschlag von 100 Prozent für die unterlassene Nennung. Dazu können Anwalts- und Abmahnkosten kommen, die den Bildwert oft deutlich übersteigen.

Gilt das Urheberrecht auch für einfache Schnappschüsse?

In der Schweiz ja: Seit dem 1. April 2020 schützt Art. 2 Abs. 3bis URG auch Fotografien ohne individuellen Charakter. Das Argument, ein Bild sei nicht kreativ genug für Schutz, greift damit nicht mehr. Die Schutzdauer beträgt hier 50 Jahre ab Herstellung.

Ähnliche Beiträge